Welche Hilfen gibt es ?
Die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Pflegeversicherung.
Der Begriff "Sachleistung" kann missverstanden werden, weil von der Pflegekasse kein Gegenstand geliefert wird, sondern mit einem ambulant tätigen Pflegedienst, der die Pflege zu Hause beim alten Menschen oder anderen pflegebedürftigen Personen durchführt, direkt bis zu einer monatlichen Betragsobergrenze (gesetzlich festgelegter Maximalbetrag nach Pflegestufe) abgerechnet wird.
Eine Auszahlung an die gepflegte Person oder deren Angehörige erfolgt bei der Pflegesachleistung nicht. Der Leistungsumfang ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt:
| Pflegestufe | Inanspruchnahme von Pflegeeinsätzen bis zu einem Gesamtwert von monatlich |
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ab 01.07.2008 |
ab 01.01.2010 |
ab 01.01.2012 |
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| I Erheblich Pflegebedürftige | 420 € |
440 € |
450 € |
| II Schwerpflegebedürftige | 980 € |
1.040 € |
1.100 € |
| III Schwerstpflegebedürftige | 1.470 € |
1.510 € |
1.550 € |
| Härtefälle | bis zu 1.918 € |
bis zu 1.918 € |
bis zu 1.918 € |
Voraussetzung für den Erhalt der Pflegesachleistung ist
- die Pflege im häuslichen Bereich, d.h. im eigenen Haushalt,
- in einem anderen Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen wurde
- oder in einem Altenwohnheim oder Altenheim.
Pflegebedürftige können solche „Sachleistungen“ der Pflegekasse von ambulanten Pflegediensten bis zu einem monatlichen Maximalbetrag in Anspruch nehmen. Die Sachleistungen umfasst die Hilfestellung bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegepersonen
Wenn die Pflege in geeigneter Form sichergestellt werden kann, ist es möglich, anstelle der häuslichen Pflegehilfe ein Pflegegeld zu beantragen. Auch hier ist das Pflegegeld entsprechend dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
| Pflegestufe | ab 01.07.2008 |
ab 01.01.2010 |
ab 01.01.2012 |
Häufigkeit der Beratungseinsätze |
| I Erheblich Pflegebedürftige | 215 € |
225 € |
235 € |
2 x jährlich |
| II Schwerpflegebedürftige | 420 € |
430 € |
440 € |
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| III Schwerstpflegebedürftige | 675 € |
685 € |
700 € |
4 x jährlich |
Bei einem erhöhten Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf können die Beratungseinsätze auch häufiger abgerufen werden. Dies gilt auch für die Pflegestufe "0".